Vor der Therapie
Vor Beginn der Therapie ist eine ärztliche Verordnung (Kinderarzt, HNO-Arzt, Zahnarzt) nötig. Diese sollte folgende Informationen enthalten: Ihre persönlichen Daten (Patient*in und ggf. Versicherte*r), Diagnose, Zuweisung zur logopädischen Therapie, Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten (z.B.: 10 x logopädische Therapie à 60 min. T3)
Zur differentialdiagnostischen Abklärung bei Auffälligkeiten im Bereich der Sprache und des Sprechens ist die Durchführung einer Audiometrie (nicht nur Tympanometrie!) sinnvoll. Dies ist schon bei sehr jungen Kindern möglich und kann beispielsweise in einer HNO-Ambulanz, in einer auf Kinder spezialisierten HNO-ärztlichen Ordination oder bei einem/einer Hörgeräteakustiker*in stattfinden. Bitte nehmen Sie eine Kopie des Audiogramms (nicht nur den Befund) von der Untersuchung zu unserem ersten Termin mit.
Dauer & Kosten
Da ich als Wahllogopädin tätig bin, wird die Therapie (per Überweisung oder in bar) direkt an mich bezahlt.Die Kosten für die Therapieeinheiten richten sich nach den Tarifempfehlungen des Berufsverbandes logopädieaustria.
- Tarif 3 (T3): Therapie á 60 min – beinhaltet 45 min. Therapie mit Patient*in und 15 min. Vor- und Nachbereitungszeit (ohne Patient*in).
- Tarif 2 (T2): Therapie á 45 min. – beinhaltet 35 min. Therapie mit Patient*in und 10 min. Vor- und Nachbereitungszeit (ohne Patient*in).
- Befunderstellung: Sollten Sie einen schriftlichen Befund (z.B. für ÄrztInnen und Ärzte, TherapeutInnen und Therapeuten, Kindergarten oder Schule) benötigen, sprechen Sie mich bitte so früh wie möglich darauf an. Die Kosten richten sich nach dem Aufwand, der u.a. vom Störungsbild und dem Umfang der Diagnostikverfahren abhängt.
Refundierung
Es besteht die Möglichkeit einer Refundierung von der Krankenkasse. Dafür lassen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse vor der ersten Therapieeinheit chefärztlich bewilligen. Nach Ende des Therapieblocks können Sie die Verordnung gemeinsam mit der Honorarnote und der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Es werden ca. 40 - 70% refundiert, mit Zusatzversicherung bis zu 100%.
Absagen
Falls Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie, mich darüber rechtzeitig (mind. 24 Std. vorher) zu informieren. Bei kurzfristiger Absage oder unentschuldigtem Versäumen werden Ihnen 50% des jeweiligen Tarifs in Rechnung gestellt (diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht refundiert).